Konzernverantwortung – eine nüchterne Würdigung

Avatar of SP Worb SP Worb - 17. November 2020 - Wahlen und Abstimmungen

Neue Zürcher Zeitung, 18.11.2020

Im Zusammenhang mit der Konzernverantwortungsinitiative bestehen Unklarheiten, welche für die Stimmbürger verwirrend sind. So etwa die Frage, inwieweit KMU betroffen sind – oder wie genau die Haftungsregelungen ausgestaltet sind.

In der öffentlichen Auseinandersetzung sind rechtliche Fragestellungen rund um die Konzernverantwortungsinitiative zum Teil unrichtig und unvollständig gewürdigt worden. Das kann bei den Stimmberechtigten zu Unklarheit und Konfusion führen. Erhebliche Verwirrung besteht erstens in Bezug auf die Frage, wieweit KMU von der neuen Verfassungsbestimmung erfasst würden. Die Vorsteherin des EJPD hielt in einem Zeitungsbericht fest: «Im Initiativtext steht nichts von Konzernen, er betrifft grundsätzlich alle Unternehmen.» Dadurch wird der Eindruck erweckt, der Initiativtext ziele mit der Verwendung des Begriffs «Unternehmen» anstelle von «Konzern» darauf, umfassend auf KMU Anwendung zu finden.

Konzern und Unternehmen

Der offensichtliche Grund für diese (auch im Gegenvorschlag verwendete) Wortwahl liegt darin, dass ein Konzern im rechtlichen Sinne eine Gruppe von Unternehmen bezeichnet und als solche über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Aus der verwendeten Begrifflichkeit lassen sich keine Folgerungen für die Anwendung auf KMU ziehen.

Der Initiativtext verpflichtet den Bundesgesetzgeber, bei der Umsetzung auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen Rücksicht zu nehmen, bei denen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen gering ist. Diese Regelung lässt den eidgenössischen Räten einen grossen Entscheidungsspielraum. Der Bundesrat selber schlägt in seiner Botschaft die naheliegende Lösung vor, KMU mittels bewährter Schwellenwerte generell auszunehmen und nur wenige Hochrisiko-KMU zusammen mit den Grossunternehmen der Regelung zu unterstellen.

Unklarheiten zur Haftung

Zweitens bestehen Unklarheiten, was die Konzernhaftung anbelangt: In seiner Botschaft hält der Bundesrat korrekt fest, die Konzernhaftung, wie sie die Initiative vorschlage, lehne sich an die bestehende Geschäftsherrenhaftung im Obligationenrecht an. Der vom Nationalrat entwickelte frühere Gegenvorschlag übernahm diesen Ansatz. Das Bundesamt für Justiz kam 2018 zum Schluss, diese Haftungsbestimmung sei lediglich eine Konkretisierung der geltenden Regelung. Die Charakterisierung der Haftung als «einzigartig» und für die Schweizer Rechtsordnung «untypisch» entbehrt damit der juristischen Grundlage.

Der Boden ernsthafter rechtlicher Analyse wird mit der Feststellung verlassen, die Initiative enthalte eine Beweislastumkehr. Der Schaden, die Kausalität, die Widerrechtlichkeit und das Kontrollverhältnis müssen auch unter der Initiative vom Kläger bewiesen werden. Dass sich das beklagte Unternehmen durch Nachweis angemessener Sorgfalt von seiner Haftung befreien kann, entspricht einer Befreiungsmöglichkeit und nicht einer Beweislastumkehr. Besonders irritierend sind die diesbezüglichen Darlegungen der Justizministerin: «Eigentlich muss mir der Staat beweisen, dass ich einen Schaden verursacht habe, und nicht umgekehrt, dass ich beweisen muss, dass ich unschuldig bin.» Diese Verwechslung von Straf- und Zivilrecht verunmöglicht eine nüchterne rechtliche Einordnung der Haftungsregelungen der Initiative.

Die Bundesverfassung verpflichtet Regierung und Verwaltung, ihre Stellungnahmen im Vorfeld von Volksabstimmungen inhaltlich richtig und sachlich vorzubringen und dadurch den Stimmberechtigten eine unverzerrte Willensbildung zu ermöglichen. Verschiedene Stellungnahmen vermögen diesen Anforderungen nicht zu genügen.

Alexander Brunner ist Oberrichter a. D., Handelsgericht Zürich; Markus Schefer ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel; Roland von Büren ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, Rechtsanwalt und ehemaliger Präsident der Weko; Franz Werro ist Professor für Obligationenrecht an der Universität Freiburg.

Am 29. November braucht es ein deutliches "Ja" zur Konzernverantwortungsinitiative!

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